Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

der Firma Designhaus X GmbH

 

Für unsere Bestellung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

  1. Geltung

(1) Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht akzeptiert, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien und auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos annehmen.

(3) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

  1. Angebot, Annahme

Der Lieferant ist verpflichtet, diese Bestellung innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.

  1. Preise, Zahlung

(1) Der Preis versteht sich für Lieferung frei Haus, einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie einschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung netto.

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang zu.

  1. Lieferung

(1) Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine sind bindend.

(2) Der Lieferant ist verpflichtet, uns über jegliche drohende oder eingetretene Nichteinhaltung eines Liefertermins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Eintritt des Lieferverzugs bleibt davon unberührt.

(3) Für den Fall des Lieferverzuges stehen uns alle gesetzlichen Ansprüche zu.

  1. Gefahrübergang, Versendung.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung am genannten Bestimmungsort auf uns über.

  1. Mängelhaftung

(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen uns uneingeschränkt zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.

(2) Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Verkäufer Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen.

(3) Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 36 Monate nach Gefahrübergang.

  1. Produkthaftung, Versicherung

(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht.

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Vertrages stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer angemessenen Mindest-Deckungssumme zu unterhalten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

  1. Rechtsmängel

(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert wird und durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

(2) Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren gemäß § 7 (3).

10.Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).

(2) Erfüllungsort ist Pforzheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Pforzheim.